3G-Regel ab 04. März 22

Liebe Sportfreunde,

auf Grundlage der ab dem 4. März gültigen neuen CoSchuV des Landes Hessen hat das Präsidium des HHV folgendes beschlossen:

Für alle am Spielbetrieb beteiligten Personen und Zuschauer gilt die 3G-Regleung.

Die Regelung, dass mindestens 25 % der vorhanden Plätze für Gästezuschauer bereit zu stellen sind, entfällt, da die neue CoSchuV den Zugang von mindestens 500 Zuschauern in den Sporthallen zulässt (sofern diese entsprechende Kapazitäten bieten)“.

Die Maskenpflicht (FFP2, OP) besteht weiterhin.

Die genannten Regelungen sind ab 4. März gültig.