2Gplus-Regel auf dem Sensenstein und in der Mehrzweckhalle

Nur geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen Test (2G-Plus-Regelung) dürfen die Spiele besuchen. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen in Bereichen, die unter die 2G-plus-Regel fallen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.

Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können: mit aktuellem Test oder Testheft.
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler: mit einem Test pro Woche im Testheft.

In der gesamten Halle gilt Maskenpflicht (Auch am Sitzplatz)

Wann ist 2Gplus erfüllt?

Infoblatt Land Hessen (Stand: 21.01.22)

Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb

Nur geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen Test (2G-Plus-Regelung) dürfen am Trainings- und Spielbetreib teilnehmen. Dies gilt jeweils nicht für Kinder unter 18 mit Testheft aus der Schule oder Personen die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen in Bereichen, die unter die 2G-plus-Regel fallen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.